Verfahren:
Hartgold

Überzüge aus Gold verkörpern unbestritten Wertigkeit und Exklusivität. Allerdings werden sie keineswegs nur aus rein dekorativen Zwecken aufgebracht, sondern erfüllen häufig vielfältige funktionelle Vorgaben. Die bei HATTLER abgeschiedenen Hartgoldschichten lassen sich optisch kaum von Feingoldüberzügen unterscheiden, aber in wesentlich größeren Dicken aufbringen.

Ihre deutlich höhere Härte ist durch ca. 0,3 Massen-% Eisen als Legierungszusatz bedingt. Die erhaltenen Überzüge sind gegen Säuren, Laugen und Salze resistent und laufen insbesondere nicht an. Hartgoldschichten weisen zudem eine recht gute Verschleißbeständigkeit auf, die aber auch in hohem Maße von der Schichtdicke beeinflußt wird. 
 

Goldüberzüge werden zumeist auf einer Nickelschicht abgeschieden. Bei technischen Anwendungen dient das Nickel in etwa 2 – 4 µm Stärke als sog. Diffusionssperre, um ein Eindringen des Goldes in das Grundmaterial zu verhindern. Bei dekorativen Bauteilen wird der Nickelunterbau in weit höherer Dicke aufgebracht, da so im Wesentlichen der Glanz des Schichtsystems erzeugt wird.

Einige technische Daten:

  • Schmelzpunkt des Reingoldes: 1.063 °C
  • Vickers-Härte: Hartgold 150 - 170 HV
  • Wärme- bzw. elektrische Leitfähigkeit entsprechen ca. 70 % der von Silber

Vorteile zusammengefaßt:

  • Anlaufbeständig
  • Dekoratives, sattgelbes Aussehen
  • Hervorragende chemische Beständigkeit
  • Sehr gute Korrosionsbeständigkeit
  • Gute bis sehr gute Lötbarkeit

Normative Erwähnung:
Keine DIN, verschiedene Werksnormen

Anwendungsbeispiele:
Bauteile mit dekorativen Oberflächen; Werkstücke, die korrosiv und/oder mechanisch beansprucht werden; Gegenstände zur elektrischen Kontaktgebung
Typische Einsatzgebiete von galvanischen Goldschichten kommt zum Einsatz bei Sanitärarmaturen, Schmuckgegenständen, elektronischen Bauteilen wie Steckkontakten, Freizeit- und Sportartikeln, Uhren, Luft- und Raumfahrt, der chemischen Industrie u. v. m.

Anm.: Die hier angegebenen Informationen und Daten beziehen sich auf bei HATTLER angewendete Verfahren, erheben keinen Anspruch auf Vollständig-/Richtigkeit und dienen als unverbindliche Richtwerte.